Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR, (EU) 2025/40) schafft ein harmonisiertes, unmittelbar geltendes Rechtsrahmenwerk für alle Verpackungen im EU-Binnenmarkt. Ziel ist u. a., alle Verpackungen bis 2030 wirtschaftlich sinnvoll recycelbar zu machen, Abfälle zu vermeiden, übermäßige Verpackung zu reduzieren, den Rezyklatanteil zu erhöhen und den Einsatz besorgniserregender Stoffe zu verringern. Betroffen sind insbesondere Hersteller, Importeure, Inverkehrbringer, Händler, Fulfilment-Dienstleister sowie Akteure des E-Commerce. Die PPWR ersetzt die Richtlinie 94/62/EG. Sie ist ein zentraler Baustein der EU-Kreislaufwirtschaft und soll den Übergang zu zirkulären Verpackungssystemen voranbringen.